Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil des Vermittlungs- oder Pauschalreisevertrages, nachfolgend Reisevertrag genannt, der zwischen dem Reisenden und der Daktari Travel GmbH, nachstehend RV genannt, zustande kommen.

Mit allen Leistungsträgern in der EU und in den jeweiligen Zielgebieten, werden im Auftrag des Reisenden getrennte Verträge auf die jeweils gewünschte Leistung abgeschlossen. Bei den Partneragenturen handelt es sich um sorgfältig ausgewählte, im Zielgebiet registrierte Unternehmen. Mit der Anmeldung zu einer Reise oder dem Auftrag zu einer Vermittlung verbundener Reiseleistungen werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie hier aufgeführt, verbindlich anerkannt. Werden ausschließlich Leistungen von Versicherungsträgern sowie einzelne Reiseleistungen in Anspruch genommen, kommt nur ein reiner Vermittlungsvertrag zustande. Für touristische Einzelleistungen können abweichende Reise-, Beförderungs- und Geschäftsbedingungen gelten. Bei reiner Vermittlung von Pauschalreisen anderer Agenturen mit Sitz in der EU gelten deren AGB`s. Daktari Travel übernimmt in diesem Fall ausschließlich die Informationspflicht.

Sämtliche vom RV angebotenen Reisen zeichnen sich durch einen besonderen Abenteuercharakter und teilweise Expeditionsstil aus, die zum Teil in abgelegene und touristisch unerschlossene Zielgebiete führen. Es können sich deshalb trotz sorgfältiger Planung mitunter Einschränkungen hinsichtlich des Komforts bei der Unterkunft, sowie bei der Verpflegung und dem Transport ergeben. Aus gleichem Grund kann es vorkommen, dass kurzfristige Änderungen oder Abweichungen im Reiseablauf, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, notwendig werden.
Bei Aufenthalten in Buschcamps sowie bei Aktivitäten in Nationalparks, sind hinsichtlich der persönlichen Sicherheit die Anweisungen des jeweiligen Betreuungspersonals und der örtlichen Führer zu befolgen. Zudem können Tiersichtungen in Safariprogrammen, bei der Tierbeobachtungen Hauptbestandteil der Reise sind, nicht garantiert werden. Des Weiteren können aufgrund des Klimawandels Ausflüge oder Erwartungen des Reisenden vom RV nicht garantiert werden (z.B. Schneebedeckte Berge etc.). Die meisten unserer Angebote sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Einzelfall erfolgt vor Abschluss des Reisevertrages eine entsprechende Information.

Der Reisevertrag kommt nach Eingang der Anmeldung zustande. Diese kann mündlich, schriftlich, per Fax oder per E-Mail sowie mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars erfolgen. Sie bedarf keiner bestimmten Form.

Mit der Anmeldung erkennt der Reisende die Buchungsgrundlagen sowie die übermittelten Eigenschaften der Reise verbindlich an. Der Reisevertrag kommt erst mit Bestätigung durch den RV zustande. Die Annahme bedarf ebenfalls keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung mehr als nur geringfügig vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor, an das dieser für die Dauer von 10 Tagen ab Datum der Buchungsbestätigung gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb dieser Bindungsfrist das Angebot annimmt. Der Reisende kann den Vertrag auch für andere Teilnehmer schließen. Bei der Anmeldung mehrerer Reisenden durch einen Teilnehmer, hat der Anmeldende für die vertragliche Verpflichtung aller mit angemeldeten Personen einzustehen.

Nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung/Rechnung und Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651 K BGB ist eine Anzahlung innerhalb von 10 Tagen zu leisten. Sie beträgt in der Regel 20 %. In Einzelfällen, wenn dies z.B.  als Bedingung vom Leistungsträger im Zielgebiet zwingend zur Sicherung der Buchung gefordert wird, kann die Anzahlung bis zu 25 % des Reisepreises betragen. Nur nach erfolgter Anzahlung gilt die Reise als fest gebucht. Erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszugang keine Zahlung, kann der RV vom Vertrag zurücktreten. Er ist berechtigt, den Reisenden nach Mahnung mit Rücktrittskosten zu belasten.

Der Restbetrag wird – wenn nicht in der Rechnung anders ausgewiesen – spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Nach Eingang der vollständigen Zahlung werden die Reiseunterlagen postalisch oder elektronisch versandt. Bei Buchungen von Flugleistungen von Liniengesellschaften, die ein sofortiges Ausstellen von Tickets erfordern, kann der volle Rechnungsbetrag zur sofortigen Zahlung in Rechnung gestellt werden. In diesen Fällen wird der Kunde über die Notwendigkeit der sofortigen Zahlung informiert. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der RV berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden nach Mahnung mit Rücktrittskosten zu belasten und bereits geleistete Anzahlungen einzubehalten.

3.2. Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung kann per Banküberweisung oder per Kreditkarte (Master Card, Visa, Amex) erfolgen.  Bei Überweisungen gilt der Eingang auf dem Konto des RV gilt Zahlungseingang. Die Zahlung kann, je nachdem wie es auf der Rechnung ausgewiesen ist, entweder in Euro oder in USD erfolgen.

Wenn der RV die Möglichkeit der Kreditkartenzahlung einräumt, wird der Reisende über die bevorstehende Abbuchung per E-Mail vorab informiert. Personenbezogene Daten, die für die Abrechnung zur Verfügung gestellt werden müssen, wie Kreditkartennummer, können telefonisch oder per Fax übermittelt werden. Die Übermittlung gilt als Zustimmung zur Abbuchung. Sie werden vom RV nicht elektronisch gespeichert und nach Nutzung vernichtet.

Für Zahlungen mit American Express und/oder Corporate Cards (Kreditkarte Business) wird ein kostendeckendes Transaktionsentgelt von max. 2 % berechnet. Wird die Kreditkarte zur direkten Zahlung bei Drittanbietern, wie Versicherungen oder Fluggesellschaften genutzt, gelten deren Geschäftsbedingungen.

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergeben sich grundsätzlich aus dem persönlichen Angebot und aus der hierauf Bezug nehmenden Buchungsbestätigung. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom RV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Eine Leistungsänderung liegt nicht vor, wenn es sich nur um eine Umstellung einzelner Tage vom geplanten Reiseablauf handelt, die Inhalte und Leistungen für sich jedoch gleichbleiben oder durch gleichwertige ersetzt wurden.

Der RV ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder – Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Erhebliche Vertragsänderungen sind nur mit Zustimmung des Reisenden zulässig. Hat der Reisende seine Reise bereits angetreten, kann dieser innerhalb einer vom RV festgelegten bestimmten und angemessenen Frist die vertragliche Änderung annehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Das Angebot zur Vertragsänderung gilt als angenommen, wenn der Reisende sich nicht innerhalb der genannten Frist erklärt. Der RV kann dem Reisenden bei erheblichen Veränderungen auch eine Ersatzreise anbieten. (§651g (2) BGB).

Innerhalb der Zielgebiete kann es vorkommen, dass aus triftigen Gründen die im Programm vorgesehene Transportart geändert werden muss und so zum Beispiel Flüge durch Pkw oder umgekehrt ersetzt werden. Es ist dem RV dann gestattet aus triftigen Gründen die Reihenfolge einer Reise oder die Wahl des Transportmittels ohne Vorankündigung zu ändern. Bei Linienflügen liegen die Gestaltung des Flugplanes und seine Einhaltung im Wesentlichen im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung und des Fluggerätes sind daher nicht auszuschließen. Wir behalten uns Ablaufänderungen, die hierdurch bedingt sind und außerhalb unserer Einflussnahme stehen, ausdrücklich vor.

Der RV ist bemüht Preisangaben einzuhalten. Der RV ist jedoch berechtigt, den Reisepreis im Falle von unvorhersehbarer Erhöhung von Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge; Flughafengebühren) oder staatlichen touristischen Gebühren (z.B. neue Steuern, Parkgebühren) in jenem Umfang zu ändern, wie sich diese Erhöhungen pro Person bzw. pro Sitzplatz tatsächlich auf den Reisepreis auswirken.

Eine Preiserhöhung ist jedoch nur gestattet, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss weder eingetreten noch vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung der wesentlichen Reiseleistung hat der RV den Reisenden unverzüglich, jedoch spätestens 21 Tage vor Reiseantritt, klar und verständlich, sowie begründet auf einem dauerhaften Datenträger davon in Kenntnis zu setzen.

Der RV ist nur zu preislichen Erhöhungen bis zu max. 8 % berechtigt. Erst bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Reisende berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. Daktari Travel kann dem Reisenden zudem gleichzeitig mit der Mitteilung der Preiserhöhung auch eine Ersatzreise anbieten. Der Reisende muss innerhalb der vom RV bestimmten und angemessenen Frist (max. 14 Tage) die Preiserhöhung über 8 % annehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Nach Ablauf der Frist gilt das Angebot der Preiserhöhung als angenommen

5.1. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten (§651 h (1) BGB). Maßgeblich für das Datum ist der Zugang der Rücktrittserklärung auf einem dauerhaften Datenträger beim RV. Eine schriftliche Form der Stornierung wird empfohlen.

Dem RV steht in jedem Fall des Rücktritts oder bei Nichtantreten einer gebuchten Reise, eine Entschädigung in Form von Stornogebühren für seine getroffenen Reise-vorkehrungen und Aufwendungen zu. Die Stornogebühren werden für jeden Reisevertrag individuell gemäß den konkreten und begründeten anfallenden Kosten für den RV kalkuliert und angepasst. Es werden hierbei max. 98 % der Reisekosten als Stornogebühren berechnet.

Gegebenenfalls können bei mehreren Einzelleistungen wie z.B. Flug, Unterkunft, Permits, erheblich unterschiedliche Stornogebühren anfallen, die dann einzeln berechnet und in der Rechnung auch getrennt ausgewiesen werden. Bei reinen Flugtickets werden die Stornogebühren der jeweiligen Fluggesellschaften zu Grunde gelegt

Gegen die genannten Rücktrittsentschädigungen (Storno- und Reiseabbruchkosten) kann sich der Reisende durch eine Reiserücktritts- und/oder Reiseabbruchskosteversicherung versichern. Der RV empfiehlt den Abschluss einer solchen Versicherung, falls diese nicht im Reisepreis eingeschlossen ist. Werden auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung und Bestätigung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, Reiseziels, Unterkunft oder Beförderungsart vorgenommen, kann je nach Arbeits- und Zeitaufwand eine Umbuchungsgebühr von 80,- bis 200,- Euro anfallen. Die Sätze beinhalten nicht eventuelle Mehrkosten durch andere Buchungsklassen bei Flugtickets, höhere Preisstufen und Saisonzuschläge, Kosten für zusätzliche Übernachtungen sowie anfallende Stornogebühren und Mehrkosten der Leistungsträger.

Der Reisende kann bis zu 7 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (schriftlich, E-Mail, Fax) eine Ersatzperson benennen. Bei Privatreisen und Gruppengrößen unter 10 Personen erfolgt die Flugbuchung individuell. Hierbei ggf. entstehende Kosten durch Neubuchung eines Linienflugtickets, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt in bestimmten Zielgebieten auch für die anfallenden Kosten eines neu auszustellenden Bahntickets, wenn hierbei die Passdaten des Reisenden hinterlegt sind.

Der Reisende kann eine Pauschalreise auch nach Antritt der Reise kündigen, sofern diese durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt wird. Die Kündigung ist aber erst dann zulässig, wenn eine vom Reisenden benannte, angemessene Frist abgelaufen ist, ohne dass der RV Abhilfe geleistet hat.

5.2 Rücktritt seitens des RV
Bei Nichterreichen einer, in der Reiseausschreibung konkret genannten Mindestteilnehmerzahl bis zu einem bestimmten und benannten Zeitpunkt vor Reisebeginn, kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten. Der Reisende wird unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung, jedoch spätestens 28 Tage vor Reisebeginn, über die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis gesetzt. Der Reisende erhält in diesem Fall eventuell geleistete Anzahlungen unverzüglich erstattet.

Der RV kann vor Reiseantritt den Reisevertrag wegen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen kündigen (§ 651 h (4) Nr. 2 BGB). Der RV bemüht sich in diesem Fall eine Ersatzreise anzubieten. Ist dies nicht möglich, wird der Reisepreis zurückerstattet.

Ist eine Rückbeförderung aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände notwendig, aber nicht sofort möglich, übernimmt der RV im Falle einer Pauschalreise die Kosten für die notwendige Unterbringung des Reisenden in einer der Reiseleistung vergleichbaren Kategorie, für einen Zeitraum von höchstens 3 Nächten.

Der RV kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachteilig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der RV in diesem Fall, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis. Der RV muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der dem RV eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebener Beträge. Die örtlichen Bevollmächtigten der RV sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte der RV wahrzunehmen.

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den Reisenden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind.

Für den Fall des Ausfalls von Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit des RV ist der Reisende durch eine Insolvenzversicherung des RV abgesichert. Diese wird durch Abgabe eines entsprechenden Sicherungsscheines dokumentiert, der mit der Buchungsbestätigung/Rechnung ausgehändigt wird.

Reiserücktrittskosten sowie Reiseabbruchversicherung sind in der Regel im Reisepreis nicht enthalten.  Sie werden jedoch empfohlen. Bei den vom RV durchgeführten Reisen mit Erlebnis- und Abenteuercharakter wird weiterhin empfohlen, eine Unfalls- und Auslandskrankenversicherung zur Deckung der Kosten bei Unfall, Krankheit oder Tod einschließlich Rückbeförderung abzuschließen.

Ein Abschluss von Reiseversicherungen liegt ausnahmslos in der Verantwortung des Kunden. Der RV weist auf die entsprechenden Optionen zu Versicherungen hin und bietet den Abschluss als Dienstleistung (bis zu max. 200,- € Gebühr) an. Vertragspartner sind jedoch der Kunde und die Versicherungsgesellschaft.
Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist dies direkt der jeweiligen Versicherung unverzüglich zu melden. Der RV ist mit der Schadensregulierung und der Weiterleitung nicht befasst. Bei Reisegepäckverlust oder – Beschädigung ist dies unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes.

Der Reisende wird auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen zur Einreise sowie zu Visa Bearbeitungsfristen hingewiesen. Er ist dann für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Der Reisende hat für eine rechtzeitige Visabeschaffung zu sorgen. Alle Nachteile, die durch Nichtbeachten dieser Vorschriften entstehen, gegen zu seinen Lasten. Der Reisende sollte sich zudem beim Auswärtigen Amt, bei seinem Gesundheitsamt oder Hygieneinstitut kundig machen. Angehörige anderer Staaten erhalten bei den jeweiligen Konsulaten Auskunft.

Der RV haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Reisevorbereitung und sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der im Angebot vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Haftung des RV ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt wurde, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

10.1
Werden vor Ort in eigener Regie Ausflüge, sportliche Aktivitäten usw. gebucht, sind diese nicht Bestandteil des Reisevertrages und der RV haftet nicht für Folgen, die sich im Zuge des Eintritts dieser Risiken ergeben. Dies gilt insbesondere  für die Teilnahme an Aktivitäten, die mit besonderen Risiken verbunden sind, wie Buschwanderungen Kanufahrten, Tauchen, Schnorcheln, Bergsteigen, Kamelritte, Wildwasserfahrten, Bunge Springen, Microlight Flüge etc. auch wenn diese als vorhandene Möglichkeiten vor Ort vorgeschlagen od. genannt sind. Es wird ferner keine Haftung für Personen- und Sachschäden sowie Diebstähle beim Besuch entlegener Gebiete, Stämme und damit erhöhter Risiken, übernommen.

Der RV haftet nicht für Schäden des Kunden, die vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden oder die allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verursacht wurden.

10.2
Reiseleistungen für die internationalen Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzlichen Vorschriften gelten, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, sind von der Haftung durch den RV ausgeschlossen.

10.3
Erhält der Reisende aufgrund desselben Ereignisses eine Entschädigung oder Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder einer auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, muss sich der Reisende diesen Betrag im Falles eines Anspruches auf Schadensersatz oder Erstattung anrechnen lassen. Zum Beispiel:
VO 261/2004 (EG) Rechte bei Flugverspätung und -ausfällen und /oder VO 1371/2007 (EG) Fahrgastrechte im Bahnverkehr.

10.4.
Die Haftung des RV ist ausgeschlossen, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger oder Durchführungsgehilfen zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

10.5.
Der RV haftet nicht für Schäden an Mietfahrzeugen und Unfällen mit diesen. Bei der Anmietung eines Fahrzeuges kommt der Vertrag direkt zwischen den Fahrzeugvermieter und dem Reisenden zustande. Eventuelle Ansprüche des Vermieters gehen direkt an den Kunden.

11.1
Ansprüche an den RV wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der Reisende unverzüglich nach Beendigung der Reise geltend machen. Die Ansprüche sollen in schriftlicher Form geltend gemacht werden. Die Ansprüche nach §§ 651 a ff verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

11.2
Gepäckschäden sind binnen 7 Tagen und Verspätungsschäden binnen 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks bei der jeweiligen Fluggesellschaft zu melden.

11.3
Eine Abtretung jeder Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren rechtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

Der Reisende ist verpflichtet seine Beanstandungen oder einen Reisemangel unverzüglich vor Ort sowie dem RV zur Kenntnis zu geben. Ist der Kontakt zum RV nicht möglich, tritt der Leistungsträger im Reiseland als Ansprechpartner auf. Er ist ferner verpflichtet, bei der Beseitigung von aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und eventuelle Schäden zu minimieren. Unterlässt der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen und kann der RV somit keine Abhilfe schaffen, verfällt der Anspruch auf Schadensersatz. Schäden bei und nicht oder zu spät eingetroffenes Gepäck sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft zur Kenntnis zu bringen.

Der RV ist nach EU Verordnung 2111/2005 (EG) verpflichtet den Kunden über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu informieren. Dies beinhaltet bei Share Code Flügen auch die Nennung der durchführenden Gesellschaft. Die Liste der unsicheren Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist unter folgendem Link zu finden: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de

Die zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages und soweit es für die Durchführung der vertraglichen Leistungen notwendig ist, erhoben, EDV-mäßig verarbeitet, genutzt und gespeichert. Personenbezogene Daten werden entsprechend der EU-Datenschutzverordnung geschützt. Der Kunde wird vor Beginn einer Verarbeitung über die Vorgänge informiert.

Der Kunde kann den RV nur an dessen Sitz verklagen.
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem RV und Reisenden, die keinen allgemeinen Wohn- und Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Gerichtstand ist Köln.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen in ihrem Wortlaut Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt hiervon unberührt.

Bei Reiseverträgen wie Buchungen von Pauschalreisen hat der Reisende kein Widerrufsrecht. Es gelten vielmehr die Stornierung- bzw. Rücktrittsvorschriften.

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Daktari Travel ist nicht dazu verpflichtet an einem außergerichtlichen Streitbelegungsverfahren teilzunahmen. Daktari Travel nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

IMPRESSUM

Daktari Travel GmbH
Anschrift: In der Maienkammer 19 a | 50735 Köln
Kontakt Tel: 0221 – 9712079
Fax: 0221 – 9712071
E-Mail: info@daktaritravel.de
Handelsregister Köln HRB 55820
Geschäftsführung Elisabeth Niehs

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Allgemeinen Geschäftsbedingungen

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