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Eine Reiserücktrittskosten und/oder Reiseabbruchversicherung ist nicht enthalten! Ebenso besteht keine Versicherung zur Deckung von Kosten einer Rückbeförderung bei Krankheit oder Tod.
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Formblatt nach Anlage 11 Richtline (EU) 2015/2302

Formblatt zur UNTERRICHTUNG BEI einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuches

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen DAKTARI TRAVEL GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt das Unternehmen DAKTARI TRAVEL über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalrichtlinie inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

 Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU)
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