Das Jahr 2020 ist vorbei, aber noch ist keine Normalität in unser Leben zurückgekehrt. Der besonderen Herausforderung seit Beginn der Corona Pandemie begegnen viele unserer Partner mit vorübergehend neuen Buchungsbedingungen. Um unsere AGB`s nicht ständig anpassen zu müssen, finden Sie diese Sonderkonditionen unter den jeweiligen Reisen.
Ohne Touristen haben auch die Nationalparkbehörden keine Einnahmen. Somit fehlen dringend Gelder – nicht nur – für die Bezahlung der Wildhüter. Ohne Wildhüter nimmt allerdings die Wilderei wieder zu. Wildtierpopulationen die sich in den letzten Jahrzehnten im Schutz des Tourismus erholt haben, werden verschwinden. Und ohne Tiere wird es folglich keinen Safaritourismus mehr in Afrika geben. Es ist ein gefährlicher Kreislauf.
Um die Mitarbeiter in unseren Destinationen, die ohne staatliche Hilfe auskommen müssen, etwas zu unterstützen, erheben wir einen Nachhaltigkeitsobulus. Dieser Beitrag zwischen 100 bis 150 Euro pro Buchung, ist im Fall einer Stornierung nicht erstattbar. Er ist ansonsten im Reisepreis enthalten.
Alle unsere Partner haben mittlerweile die WHO Hygienestandards umgesetzt. Zudem war Abstand halten und der überwiegende Aufenthalt im Freien, gerade im südlichen Afrika schon immer gegeben. Das gilt übrigens auch für Safaris oder Ayurveda Resorts in Indien. Erschwerend bleibt jedoch, dass sich die Einreisebedingungen in den Ländern und damit die Vorschriften bei Rückreise nach Deutschland ständig ändern. Folglich bleibt es ein permantes Update, wann und unter welchen Bedinungen man wohin sorgenfrei reisen kann.
Einige Länder, die derzeit für Ausländer noch gesperrt sind, verzeichnen die ersten inländischen Gäste. Dies ist eine gute Übung, um die Wirksamkeit der umfangreichen Hygienemaßnahmen zu testen. Diese orientieren sich immer an den WHO und UNWTO Vorgaben. Für Safaris in Indien hat die Organisation Toftigers Maßnahmen zusammengefasst. Die teils sehr ausführlichen Anweisungen z.B. für Kenia finden Sie hier
NAMIBIA : Für Namibia liegt mittlerweile wieder eine Reisewarnung vor. Personen die nach Namibia einreisen wollen, benötigen einen negativen Covid19 Test. Dieser darf nicht älter als 72 Std. sein. Besucher des Landes müssen sich zudem 14 Tage vor Abreise bei der namibischen Botschaft mit Reisablauf registrieren. Infoblatt zum download
TANSANIA: Bei Einreise nach Tansania wird kein negativer Covid-19 Test verlangt. Bei Ankunft wird lediglich ein Temperaturscreeing durchgeführt. Aißerdem ist ein Formblatt ist auszufüllen. Personen mit Covid Symptomen können einem Test unterworfen werden. Sollte dieser positiv ausfallen, wird eine 14tägige Quarantäne angeordnet. Die Reisewarnung des Auswärtigem Amtes für Tansania wurde jedoch nicht aufgehoben und hat weiterhin Bestand (18.12.20)
KENIA: Bei Einreise muss ein negativer Covid-19 Test vorgelegt werden, der nicht älter als 96 Std. sein darf. Derzeit werden Reisende aus Deutschland einer 14tägigen Quarantäne unterworfen. Auch Personen die Symptome zeigen oder im Flugzeug 2 Reihen vor oder hinter einer infizierten Person saßen, müssen in Quarantäne. Außerdem muss man sich vorab online registrieren.
SAMBIA: Sambia verlangt bei Einreise einen negativen Covid-19 Test, der nicht älter als 4 Tage sein darf. Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht weiterhin. Infoblatt zum download
UGANDA & RUANDA: Für die Einreise muss ein negativer Corona PCR Test vorgelegt werden. Er darf nicht älter als 5 Tage sein. Bei Transfer nach Ruanda wird vor Ort ein Test durchgeführt. Reisende müssen dann für 1 Tag in eine Hotel Quarantäne, bis das Ergebnis vorliegt. Das Auswärtige Amt hat für Uganda & Ruanda die Reisewarnung aufgehoben. (2.12.20)
BOTSWANA: Botswana verlangt für die Einreise einen negativen Corona Test der nicht älter als 72 Std. sein darf. Das Testzentrum am Flughafen in Maun liefert Ergebnisse innerhalb von 4 Std. Das Auswärtige Amt hat für Botswana erneut die Reisewarnung ausgesprochen. (20.11.20) Infoblatt zum download
INDIEN: In Indien finden wieder erste Inlandsflüge unter strengen Hygieneauflagen statt. Monumente und archäologische Stätten werden schrittweise geöffnet. Die Einreise zu touristischen Zwecken ist allerdings weiterhin untersagt. Somit sind auch Visa Anträge ausgesetzt. Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht weiterhin. (22.12.20)
Emirates bietet neben der Rückerstattung des Ticketpreises auch eine Umbuchung mit Zielortänderung an. Zudem behält Ihr Ticket den Wert für eine Umbuchung bis zu 760 Tage. Brussels Air fliegt Uganda und Ruanda ab August wieder an.
Bei Lufthansa dürfen Buchungen bis 30.06.20 mit Abflug bis 31.12.2021 innerhalb eines Jahres kostenfrei umgebucht werden. Ein Video zu den Hygienemaßnahmen der LH Group finden Sie hier.
Austrian Airlines nahm seit Juni 20 den internationalen Flugbetrieb wieder auf. Bestehende und neue Tickets (gekauft bis 30.06.20.) mit Abflugdatum bis 30.04.21 können flexibel bis Abflug 31.12.21 umgebucht werden.
Wer zwischen 7.11.20 bis 31.1.21 ein Air India Ticket gebucht hat, kann dieses zwei Mal ohne Kosten umbuchen.
Ethiopian: ET fliegt wieder täglich nach Sansibar, Dar und Kilimanjaro. Di. & Sa. gibt es Verbindungen ab Addis nach Gaborone. Ein Video zu Hygienemaßnahmen finden Sie hier.
Am Flughafen in Johannesburg sind 3 Test Stationen eingerichtet. Der Test kostet ZAR 600 (ca. 40 USD). Außerdem befinden sich weitere Testzentren in Botswana in Maun, Francistown und Kasane. Der Test kostet hier ca. 100 USD pro Person. Die Ergebnisse liegen innerhalb von 5 bis 6 Stunden vor. Die Bezahlung kann online vorab, per Kreditkarte oder in bar erfolgen. Simbabwe hat Teststationen an den Flughäfen Harare u. VicFalls sowie sowie in einigen Lodgen mit 1 Übernachtung (60 $).
Vielfach werden Tests in einigen Camps angeboten, so zum Beispiel im Okavango Delta oder Maun. Die Kosten richten sich nach der Anzahl der zu testenden Gäste.
In Malawi bieten wir eine kostenfrei Übernachtung während Sie auf Ihr Untersuchungergebnis warten. Sie befindet sich in einem Naturschutzgebiet unweit von Lilongwe.
Auch bei einer Umbuchung sind unsere Sicherungsscheine in 2021 gültig. Damit ist Ihre Anzahlung weiterhin abgesichert. Anders sieht es bei einer Reisekrankenversicherung aus. Reisen Sie trotz einer offiziellen Reisewarnung, besteht vielfach kein Anspruch auf Kostenübernahme, sollten Sie im Ausland an einer Covid 19 Infektion erkranken. Unser Partner Hanse-Merkur bietet eine Covid Zusatzversicherung an, die auch dann Leistung zusichert. Gerne informieren wir Sie dazu.
Reisen ist kein Grundrecht, aber in unseren Augen ein nachvollziehbares Bedürfnis. Reisen sind zudem wichtig, für die damit verbundene kulturelle Erfahrung und unser Miteinander.
Für weitere aktuelle Informationen verweisen wir auf folgende Seiten:
– Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise
– Bundesministerium für Gesundheit: Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus
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